Wo soll es künftig PV-Anlagen geben?
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt, das Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Rastede zu überarbeiten.
Grundlage für das Aufstellen von PV-Anlagen in der freien Fläche ist ein Standortkonzept aus dem Jahr 2022 – und das werde von der Verwaltung und der Mehrheitsgruppe aufgeweicht, kritisiert CDU-Ratsherr Dierk von Essen. Deshalb möchte die CDU das Konzept von der Verwaltung überarbeiten lassen. Grund sei auch die hohe Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner, z.B. im Rasteder Moor.
Bereits im August hatte es Zoff im Fachausschuss gegeben, als dort mehrheitlich eine PV-Anlage östlich von Loy bewilligt wurde. CDU-Ratsmitglied Hendrik Lehners forderte, „dass neue Gunstflächen für PV-Anlagen politisch diskutiert werden müssen“, auch sollten Kapazitätsgrenzen festgelegt werden.
In ihrer ausführlichen Antragsbegründung kritisiert die CDU-Fraktion, dass „regelmäßig von der Potenzialanalyse abgewichen wird“. Dies führe zu Entscheidungen nach dem Windhundprinzip. Ein klarer, langfristiger Entwicklungsplan fehle indes.
Gleichmäßig verteilen
Zudem verweist die Fraktion auf „zunehmende Bedenken hinsichtlich der negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung und das Landschaftsbild“. Um eine Beeinträchtigung von Landschaft und Landwirtschaft zu vermeiden, seien Leitlinien unerlässlich. Sie sollen „eine ausgewogene und nachhaltige Flächennutzung sicherstellen“. Notwendig sei auch, dass neue Gesetzesvorgaben und Förderprogramme in die Potenzialanalyse einfließen. Für nutzbare Flächen müssten konkrete Kriterien definiert werden. „Dies umfasst eine klare Definition von Ausschluss- und Vorranggebieten“, so Dierk von Essen. Der Antrag sieht vor, eine gestaffelte Flächenzuweisung zu prüfen und die erneuerbare Energiegewinnung gleichmäßig auf das Gemeindegebiet zu verteilen. Auch möchte die CDU eine Obergrenze für Freiflächen festlegen, „um eine übermäßige Inanspruchnahme landwirtschaftlicher oder ökologisch wertvoller Flächen zu verhindern“. Ferner sei eine umfassende Bürgerbeteiligung notwendig. Die Bevölkerung soll in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden, damit die Bürgerinnen und Bürger „Vertrauen in die getroffenen Entscheidungen entwickeln können“. Mit einer nachvollziehbaren Flächenplanung sei es möglich, die Energiewende auf kommunaler Ebene zielgerichtet und von den Bürgern akzeptiert voranzutreiben.